Vor denkmalgeschützten Gebäuden muss grundsätzlich kein Bauherr Angst haben.
Die Einbindung der Denkmalschutzbehörde von Anfang an ist immer von Vorteil, um sicher zu sein, dass sich das Vorhaben nicht in die falsche Richtung entwickelt. Die Kalkulation sollte jedoch nicht zu eng sein, da es bei diesen älteren Gebäuden oft zu Unwägbarkeiten kommen kann.